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Landtagswahl: Briefwahlbüro im Rathaus ab 24. April geöffnet

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Am 14. Mai ist Landtagswahl. Wer am 14. Mai keine Zeit hat, sein Kreuzchen in einem der Wahllokale zu machen und gerne vorab wählen möchte, kann seine Stimme per Briefwahl abgeben. Das Briefwahlbüro im Rathaus, Kaiserstraße 170, ist ab Montag, 24. April, geöffnet.

Die Wahlbenachrichtigungskarten werden in den kommenden Tagen verteilt. Alle Bürgerinnen und Bürger können dann vom 24. April bis zum 12. Mai im Sitzungssaal des Rathauses direkt wählen oder Briefwahl beantragen. Das geht am besten online über den Web-Wahlschein unter www.stadt-wetter.de und dort im Bereich Engagiert in Wetter / Wahlen / Briefwahl. Die Erteilung eines Wahlscheines kann auch schriftlich bei der Stadt Wetter (Ruhr), Wahlamt, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr), wahlamt@stadt-wetter.de, Fax: 02335 840102, beantragt werden. Auf der städtischen Homepage steht dazu ein entsprechender Download zur Verfügung: https://www.stadt-wetter.de/engagiertin-wetter/wahlen/briefwahl/

 

Öffnungszeiten:

Das Briefwahlbüro öffnet von Montag, 24. April, bis Freitag, den 12. Mai.

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montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 15 Uhr, donnerstags von 8 bis 20 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

 

Wer kann per Briefwahl wählen?

Jeder Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist, kann sein Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn er einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt.

 

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Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Am besten online über den Web-Wahlschein unter www.stadt-wetter.de und dort im Bereich Engagiert in Wetter / Wahlen / Briefwahl. Die Erteilung eines Wahlscheines kann auch schriftlich bei der Stadt Wetter (Ruhr), Wahlamt, Kaiserstraße 170, 58300 Wetter (Ruhr), wahlamt@stadt-wetter.de, Fax: 02335 840102, beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angeben. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.

 

Wann und wo wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Schriftliche Briefwahlanträge können ab sofort gestellt werden.

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Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeinde ihres Hauptwohnortes stellen. Sie müssen hierzu nicht den Erhalt der Wahlbenachrichtigung abwarten. Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor der Wahl bis 18 Uhr beantragt werden. In bestimmten Ausnahmefällen können Wahlschein und Briefwahlunterlagen auch noch bis zum Wahltag bis 15 Uhr beantragt werden, insbesondere, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

 

Wann kann man mit dem Eingang der Briefwahlunterlagen rechnen?

Die Briefwahlunterlagen werden frühestens ab 24. April 2017 zur Post gegeben. Zwischen dem Eingang des Antrages auf Briefwahl und dem Versand liegen der Regel maximal zwei Werktage. Die Postlaufzeit der Briefwahlunterlagen selbst dauert ca. drei Werktage.

 

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Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?

Der Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr vorliegen, da um 18 Uhr die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. Briefwähler können ihren Wahlbrief auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden. Holt der Wahlberechtigte persönlich die Briefwahlunterlagen ab, so kann er seine Stimme auch an Ort und Stelle in der Gemeindebehörde abgeben.

 

Wer zahlt das Porto?

Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht frankiert werden. Im Ausland muss der Wahlbrief ausreichend frankiert werden. Die Kosten hierfür trägt der Briefwähler.

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Wann hat das Briefwahlbüro im Rathaus geöffnet?

Das Briefwahlbüro öffnet von Montag, 24. April 2017, bis Freitag, 12. Mai 2017. Donnerstags hat das Briefwahlbüro bis 20 Uhr geöffnet.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Sitzungssaal des Rathauses, 1. OG, Kaiserstraße 170.

Öffnungszeiten
montags von 8 Uhr bis 16 Uhr
dienstags von 8 Uhr bis 16 Uhr
mittwochs von 8 Uhr bis 15 Uhr
donnerstags von 8 Uhr bis 20 Uhr
freitags von 8 Uhr bis 12 Uhr.

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Am letzten Freitag vor der Wahl hat das Briefwahlbüro bis 18 Uhr geöffnet.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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