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Neue „Osterfeuer-Verordnung“ verbietet private Zündelei

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Mit großer Mehrheit (32 Ja-Stimmen / 3 Nein-Stimmen) verabschiedete der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) die neue Osterfeuer-Verordnung. Demnach sind Brauchtumsfeuer erlaubt, private Feuer allerdings verboten.

„Diese Vorlage ist mir nicht leicht über den Schreibtisch gekommen“, hatte Bürgermeister Frank Hasenberg vor der Diskussion im Rat formuliert. „Aber 150 Feuer im Stadtgebiet sind einfach drastisch zu viel. Mir tut es weh gezwungen zu sein, etwas zu tun, um diese Tradition, die die Menschen gemocht haben, einzuschränken.“ Aber der Druck der Aufsichtsbehörde sei stark gewesen: „Wir haben keine Alternative, wir sind gezwungen, hier etwas zu tun. Der Kreis ist nicht mehr gewillt, die bisherige Genehmigungspraxis zu tolerieren. Mit einer Verordnung machen wir das nun rechtssicher.“ Kirsten Stich (SPD) fasste die Situation in die Worte: „Das Landesimmissionsschutzgesetz gilt auch in Wetter, daran können wir nichts ändern.“

Brauchtumsfeuer sind laut der verabschiedeten ordnungsbehördlichen Verordnung „Feuer, deren Zweck nicht darauf gerichtet ist, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation oder ein Verein das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist. Hierzu gehören Osterfeuer.“ Das Osterfeuer darf nur am Karsamstag ab 18 Uhr entzündet und muss bis spätestens 24 Uhr vollständig abgebrannt werden.

Nachbarschaften gehören ausdrücklich nicht in den Kreis derjenigen, die ein solches Feuer ausrichten dürfen. Da die Grünen einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, wurde über diesen Punkt ausgiebig diskutiert. Karen Haltaufderheide von den Grünen formulierte es so: „Wir sind uns einig, dass die Zahl der Osterfeuer in Wetter eingeschränkt werden muss. Aber wir halten es für eine Frage des Ermessens, für
Nachbarschaften eine Ausnahme zu machen.“

Der städtische Justiziar Marc Alexander Ulrich legte den Ratsmitgliedern die entsprechenden rechtlichen Grundlagen dar. Nachbarschaft sei ein ungeschützter Rechtsbegriff: „Nachbarn sind alle, man kann niemanden ausschließen.“ Jede Anzeige eines Feuers sei demnach zulässig und dann mache die Masse das Problem. „Deswegen konzentriert sich die Stadt auf die Brauchtumsprüfung.“

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Schließlich nahm der Rat mit großer Mehrheit die neue Osterfeuer-Verordnung an. Der Antrag der FDP, die Verordnung anzunehmen, aber erst ab 2016 greifen zu lassen, wurde abgelehnt.

Für das Jahr 2015 geplante Osterfeuer sind spätestens bis zum 13. März 2015 schriftlich unter Verwendung der „Anzeige eines Brauchtums-/Osterfeuers“ anzumelden.

Nach Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Brauchtumsfeuern auf dem Gebiet der Stadt Wetter (Ruhr) sind ab 2015 nur noch öffentliche Brauchtumsfeuer erlaubt, an denen jedermann teilnehmen kann. Diese öffentlichen Osterfeuer dürfen nur von Organisationen, Vereinen und Organisationen durchgeführt werden, nicht von Privatpersonen. Zum anderen muss es sich um gewachsene traditionelle Veranstaltungen handeln.

Ein Anzeigeformular für ein Osterbrauchtumsfeuer sowie ein entsprechendes Merkblatt stehen auf der städtischen Internetseite unter www.stadt-wetter.de/725.html als Download zur Verfügung.

Die Stadt Wetter (Ruhr) wird auf ihrer Homepage (www.stadt-wetter.de) eine Liste der zugelassenen Osterfeuer veröffentlichen und diese auch der örtlichen Presse zur Veröffentlichung überlassen, so dass jedermann die Möglichkeit hat, teilzunehmen.

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Osterfeuer, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, entsprechen nicht den Voraussetzungen und werden untersagt. Am Ostersamstag werden seitens des Ordnungsamtes umfangreiche Kontrollen durchgeführt. Falls jemand ein Osterfeuer anzündet, welches nicht den Voraussetzungen entspricht oder die Auflagen nicht einhält, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

 

Symbolfoto / Archiv

 

 

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