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Termine für Schulanmeldungen im Februar
Die weiterführenden Schulen der Stadt Wetter (Ruhr) nehmen ab dem 06.02.2023 wieder Anmeldungen für die Sekundarstufe I entgegen. Das Geschwister-Scholl-Gymnasium zugleich auch Anmeldungen für die gymnasiale Oberstufe.
Kinder, die im kommenden Schuljahr die Jahrgangsstufe 5 besuchen wollen, können an folgenden städtischen Schulen angemeldet werden:
Schule am See Sekundarschule Wetter (Ruhr):
Wilhelmstr. 35, 58300 Wetter (Ruhr), Telefon.: 02335 97088-0, Internetseite: www.schuleamsee.com
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Eltern werden gebeten, vorab telefonisch einen Termin zur Anmeldung zu vereinbaren. Auf der Internetseite der Schule finden Eltern das Anmeldeformular, das, wenn möglich, bereits ausgefüllt zur Anmeldung mitgebracht werden soll.
Geschwister-Scholl-Gymnasium Wetter (Ruhr):
Hoff.-v.-Fallersleben-Str. 28, 58300 Wetter (Ruhr), Telefon: 02335 9691-0, Internetseite: www.gsg-wetter.de
Es wird darum gebeten, auch die Kinder zur Anmeldung mitzubringen.
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Für beide Schulen gilt:
Die Anmeldungen werden im Schulsekretariat entgegengenommen.
Bei der Anmeldung werden die Erziehungsberechtigten gebeten, folgende Unterlagen vorzulegen:
- der Anmeldeschein der abgebenden Grundschule in vierfacher Ausfertigung
- das Halbjahreszeugnis der Klasse 4 im Original
- das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde im Original
- Nachweis über das Sorgerecht (bei getrenntlebenden/geschiedenen Elternteilen).
Die Sekundarschule benötigt zusätzlich das Anmeldeformular und jeweils eine Kopie des Halbjahreszeugnisses und der Geburtsurkunde.
Der Tag der Anmeldung hat keinen Einfluss auf die Aufnahmewahrscheinlichkeit.
Anmeldung Sekundarstufe II
Anmeldungen von Haupt-, Real- und Sekundarschüler*innen, die nach Abschluss der 10. Klasse in die Sekundarstufe II (Einführungsphase) des Städt. Geschwister-Scholl-Gymnasiums überwechseln wollen, finden den entsprechenden Anmeldebogen auf der Internetseite der Schule. Dieser muss zusammen mit der Kopie des Halbjahreszeugnisses eingereicht werden. Die Anmeldung wird unter dem Vorbehalt, dass am Ende des Schuljahres das Abschlusszeugnis mit dem Qualifikationsvermerk erteilt wird, angenommen.
Symbolfoto / Archiv