Kurz berichtet
Corona: Sportstätten geschlossen, Individualsport auf Außenanlagen möglich
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen gemäß der aktuellen Coronaschutzverordnung unzulässig ist.
Daher sind alle Turn- und Sporthallen geschlossen, Sportplätze dürfen nicht genutzt werden. Auch das Sport- und Freizeitbad Oberwengern sowie das Lehrschwimmbecken Volmarstein sind geschlossen Eine Ausnahme gilt für den Individualsport auf den Anlagen im Freien: Wer sich alleine, zu zweit oder mit Personen aus dem eigenen Hausstand sportlich betätigen möchte, kann dafür die Außensportanlagen nutzen. Die Offenhaltung für den Individualsport bringt eine Bitte mit sich. Alle Sportlerinnen und Sportler werden inständig gebeten, diese Regelung nicht auszunutzen. Entsprechende Kontrollen werden durchgeführt. Sollte sich herausstellen, dass die Lösung nicht praktikabel ist, behält sich die Verwaltung vor, zum Schutz aller auch diese Art von Nutzung zu untersagen.
Symbolfoto / Archiv