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Corona: Verwaltung verschärft Regelungen für Gastronomie und Freizeit

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Die Stadt Wetter hat die am 17. März erlassene  Allgemeinverfügung aufgrund der sich aktuell ständig ändernden Erlasslage am Freitag, 20. März, präzisiert.

Änderungen sind etwa, dass zu den notwendigen Ausnahmen der Schließungen jetzt auch Blutspendetermine unter Einhaltung besonderer hygienischer Vorkehrungen gehören.

Die bereits angekündigten Schließungen von Cafés und Eisdielen verstehen sich einschließlich des Thekenverkaufes zur Straße hin. Zu den gesperrten Spiel- und Sportplätzen gehören laut Allgemeinverfügung auch Skateranlagen, Bouleplätze, etc, Bolzplätze und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen).

Zum beschränkten Zugang zu Restaurants und Speisegaststätten gehören auch Imbissbetriebe mit Sitzgelegenheiten.

Geschäften des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkten, Abhol- und Lieferdiensten, Apotheken sowie Geschäften des Großhandels wird bis auf weiteres auch die Öffnung an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr gestattet; dies gilt nicht für Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag.

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Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zu Hygiene, Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen.

Diese präzisierte Verfügung, gilt ab Samstag, 21. März. Gleichzeitig tritt die Allgemeinverfügung vom 17. März außer Kraft.

Kern dieser Anordnungen ist, die Einschränkung der Freizeitbeschäftigungen unter Beteiligung einer Vielzahl von Menschen, die angesichts der akuellen Lage als verzichtbar angesehen werden müssen.

Die präzisierte Allgemeinverfügung im Wortlaut ist auf der Homepage der Stadt Wetter (Ruhr) unter diesem Link abrufbar:

https://www.stadt-wetter.de/fileadmin/user_upload/Dokumente/Bekanntmachungen/Allgemeinverfuegung_AEnderung_endg_OEB_200320.pdf

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Die Allgemeinverfügung ist zudem an der Eingangstür des Verwaltungsstandortes Bornstraße 2 öffentlich einsehbar.

 

Symbolfoto / Archiv

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