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Stadtverwaltung informiert über Osterfeuer und Bußgelder
Die Stadtverwaltung hat in einer Pressemitteilung über Osterfeuer informiert. Klingt eher nach Drohung als nach Feiern – aber lesen Sie selbst (Originaltext aus dem Bürgermeisterbüro):
Zur Tradition des Osterfeuers gehören auch die sogenannten Brauchtumsfeuer. In der Harkortstadt finden in diesem Jahr am Karsamstag, 31. März, im Zeitraum zwischen 18 und 24 Uhr, 16 Brauchtumsveranstaltungen mit Osterfeuer statt. Eine Liste dieser Osterfeuer findet sich auf der städtischen Homepage unter stadt-wetter.de. Osterfeuer, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, entsprechen nicht den Voraussetzungen und werden untersagt. Im Vorfeld werden seitens des Ordnungsamtes umfangreiche Kontrollen durchgeführt. Falls jemand ein Osterfeuer anzündet, welches nicht den Voraussetzungen entspricht oder die Auflagen nicht einhält, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Anm. d. Red.: Die Liste der genehmigten Osterfeuer haben wir hier für Sie bereitgestellt:
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