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Politik

Landtagswahl: Hilfen für Sehbehinderte

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Damit blinde und sehbehinderte Menschen bei der anstehenden Landtagswahl am 14. Mai von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, weist der Landeswahlleiter darauf hin, dass blinde und sehbehinderte Menschen kostenlose Wahlhilfen (Wahlschablonen) telefonisch unter 0231 5575900 beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen (Mail: info@bsvw) anfordern können. Die Mitglieder der örtlichen Bezirksgruppen und vereine der Blinden- und Sehbehindertenvereine in NRW erhalten ihre Wahlhilfen automatisch.

 

Symbolfoto / Archiv

 

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