Politik
GRÜNE wollen Verzicht auf zusätzliche Gelder für Ausschussvorsitzende
DIE GRÜNEN Wetter möchten, dass in Wetter keine zusätzlichen Gelder für Ausschussvorsitzende gezahlt werden. Einen entsprechenden Antrag haben sie zum nächsten Hauptausschuss gestellt.
Nach neuer gesetzlicher Lage sollen zur Stärkung des Ehrenamtes die Vorsitzenden der
Ratsausschüsse künftig eine verdoppelte Aufwandsentschädigung erhalten. Das Gesetz ermöglicht es den Kommunen allerdings festzulegen, dass Ausschüsse davon ausgenommen werden. DIE GRÜNEN Wetter möchten – wie in Herdecke – einen vollständigen Verzicht auf zusätzliche Zahlung beschließen.
Dazu erklärt Karen Haltaufderheide, selbst Vorsitzende eines Ausschusses: „DIE GRÜNEN Wetter begrüßen die überparteilichen Bemühungen, das politische Ehrenamt zu stärken. Allerdings sehen wir eine Erhöhung von Aufwandsentschädigungen dazu nicht als das
richtige Mittel an. Geld sollte nicht das ausschlaggebende Argument für kommunalpolitisches
Engagement sein.
Der Ausschussvorsitz ist zweifellos mit zusätzlichem Aufwand verbunden; allerdings auch mit
zusätzlichem Ansehen im Sinne eines EHRENamtes. Da Kommunalpolitiker*innen keine Vergütung von konkreter Arbeitsleistung oder –zeit sondern eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, können wir das Argument einer höheren Bezahlung für Ausschussvorsitzende nur begrenzt nachvollziehen. Es entspricht auch nicht unserem kollegialen und basisdemokratischen Beratungsstil, zusätzlich Führungspositionen stärker finanziell hervorzuheben.
Die finanzielle Situation der Stadt Wetter (Ruhr) ist angespannt. Vor Bürger*innen und Ehrenamtlichen in anderen Bereichen müssen wir immer wieder rechtfertigen, warum aus ihrer Sicht notwendige Leistungen nicht finanziert werden können. In dieser Situation wäre ein Verzicht der Politik auf zusätzliche Zahlungen das richtige Signal.
Daran ändert auch der neue Erlass des Innenministeriums nichts. Damit wird der vollständige Verzicht auf erhöhte Aufwandsentschädigungen als nicht dem Willen der Gesetzgebung entsprechend erklärt.
Als Rat sind wir allerdings nicht an diese Rechtsmeinung gebunden und können uns dem Gesetz entsprechend so entscheiden, wie wir es in unserer kommunalen Situation für angemessen halten.“
Symbolfoto / Archiv