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Hinkelsteine und Bodenwellen gefährden Autos – ganz legal
Sie sind der Schreck der Autofahrer und die Lieblinge der Stadtplaner: Riesige „Hinkelsteine“, die – oft gut versteckt – in Blumenbeeten am Rande öffentlicher Parkplätze liegen. Gefühlte 5.400 Autofahrer sind in den vergangenen Jahren bei Ein- und Ausparken gegen diese Dinger gefahren und haben sich vermutlich sehr über die teuren Beulen im heiligen Blechle geärgert.
Eine Leserin hat uns gefragt, ob man denn einfach so diese heimtückischen Autokiller in der Stadt verteilen darf oder ob das vielleicht schon den Straftatbestand der Verkehrsgefährdung erfüllt. Auch die Bodenwellen in der neu renovierten Kaiserstraße haben für Ärger bei den Autofahrern gesorgt. Deren Kanten sind zum Teil so steil, dass man glaubt, man würde gegen einen Bordstein fahren, schrieb uns ein Leser.
Weil es in rechtlichen Fragen eigentlich nie einfache Antworten gibt, haben wir uns zur Beantwortung dieser Fragen Verstärkung geholt. Der Bochumer Fachanwalt für Verkehrsrecht Sören Machleb hat jeden Tag mit solchen Fragen zu tun weiß auch, wie man mit „Hinkelsteinitis“ umgeht.
Darf man als Verwaltung einfach solche fiesen Stoßstangenkiller ins Blumenbeet legen, Herr Machleb?
Ja, man darf das tatsächlich. Die Straßenverkehrsordnung sieht vor, dass ein Autofahrer genau schauen muss, wo er hin fährt. Kann er aus dem Fenster nicht sehen, ob zum Beispiel ein riesiger Stein im Weg liegt, muss er aussteigen oder sich einweisen lassen. In sofern, ist das Vorgehen der Verwaltungen juristisch nicht zu bemängeln. Das Oberlandgericht Düsseldorf hatte dazu bereits 1988 eine Entscheidung getroffen. (18 U 107/88, VersR 1988, 1246)
Und wenn der Stein so sehr zugewachsen ist, dass man ihn nicht mehr sehen kann, wie es zum Beispiel immer wieder am Wetterschein Parkplatz passiert?
Auch hier gilt, genau gucken, was rund um das Auto im Weg liegt oder steht. Die Blumenbeete sind für Autos ohnehin tabu. Hier muss die Verwaltung sich gar keine Mühe geben, Steine besonders gut sichtbar zu machen. Im Gegenteil: Der Autofahrer muss dafür sorgen, dass er nicht ins Beet fährt. Notfalls muss er sich halt einweisen lassen, wenn zum Beispiel das Auto sehr lang oder groß ist.
Die zweite Frage unserer Leser beschäftigt sich mit den Bodenwellen in der Kaiserstraße. Die sind an einigen Stellen so steil, dass man das Gefühl hat, gegen einen Bordstein zu fahren. Das ist ja sicherlich nicht gesund für das Auto und auch nicht handwerklich ordentlich.
Es ist in der Tat üblich, dass solche Bodenwellen runde Auffahrten haben. So kann das Auto gefahrlos auf die Bodenwelle rollen. Dadurch wird das Fahrzeug so weit angehoben, dass auch tiefer gelegte Wagen über den Hügel kommen. Wenn die Kanten zu steil sind und die Autos jedes mal mit den Reifen anstoßen, ist das sicher nicht professionell gemacht. Hier dürfte der Bauherr – also vermutlich die Stadt – einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem Bauunternehmen haben.
Im Prinzip gilt: Bei der Wahl von Bodenschwellen muß die Stadt sicherstellen dass bei einem Überfahren nicht bauartveränderte Fahrzeuge unbeschädigt blieben (BGH 16.05.1991, Aktz.: III ZR 125/90).
Bedeutet das, dass die Verwaltung für Schäden haften muss, die dadurch entstehen?
Theoretisch schon. In der Praxis gibt es dafür aber viele Hürden. Der Autofahrer muss bei erkennbaren Hindernissen so vorsichtig fahren, dass nichts passieren kann. Im Schadenfall müsste er dann auch noch beweisen, dass wirklich die Bodenwelle für den Schaden gesorgt hat. Dazu müsste ein Gutachten erstellt werden. Es wäre also ein sehr aufwändiges Verfahren, dass die meisten Menschen erst gar nicht anfangen würden.
Und wie war das mit den getunten – also tiefer gelegten – Autos?
Die haben zwar nicht automatisch Pech gehabt, aber fast. Die dürfen zwar auf unseren Straßen fahren, tragen aber selbst die Verantwortung für die knappe Bodenfreiheit.
Fazit dieser Geschichte: Vorsichtig fahren. Und wenn die Hinkelsteinitis zu doll wird, einfach mal die Partei des Vertrauens fragen. Der Rat der Stadt kann nämlich – wenn sich eine Mehrheit findet – fast jeden Misstand beseitigen.
Bild: Im wahrsten Sinne des Wortes „Stein des Anstoßes“ – die städtischen Hinkelsteine.