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Stadtverwaltung jagt Hundesteuer-Sünder
Wie alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, erhebt auch die Stadt Wetter (Ruhr) eine jährliche Hundesteuer. Alle Hundehalter/innen sind verpflichtet, Ihre Hunde bei der Stadtverwaltung – Fachdienst Ordnung – anzumelden. Leider musste in der Vergangenheit festgestellt werden, dass nicht alle Hundehalter/innen dieser Verpflichtung nachgekommen sind. Insgesamt geht die Stadt davon aus, dass bis zu 20 Prozent der im Stadtgebiet lebenden Hunde nicht zur Hundesteuer angemeldet sind.
Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt daher entschieden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Dazu werden alle Haushalte in Wetter (Ruhr) in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einer beauftragten Firma aufgesucht und durch Befragung der vorhandene Hundebestand festgestellt.
Einige Wochen nach der Hundebestandsaufnahme erfolgt eine abschließende Nachkontrolle der betroffenen Hundehalter/innen.
Die Mitarbeiter/innen der beauftragten Firma sind ab dem 25. April 2016 wochentags in der Zeit von 9 bis 19 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr unterwegs. Sie erhalten von der Stadt Ausweise, die sie sichtbar tragen müssen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten.
Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem stellt eine verspätete oder unterlassene Anmeldung eines Hundes eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der Hundesteuersatzung der Stadt Wetter (Ruhr) dar, die mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden kann.
Die Stadtverwaltung empfiehlt jedem Hundehalter und jeder Hundehalterin, nicht angemeldete Tiere schnellstens beim Fachdienst Ordnung, Bornstraße 2, 58300 Wetter (Ruhr) oder per Fax unter Fax: 02335/840205 anzumelden.
Symbolfoto / Archiv
Papili
19. April 2016 at 13:09
Da ja jeder Haushalt geprüft wird ………kann man auch gleich eine Katzenzählung machen….. für eine Katzensteuer!!!!!!