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Zulassungsstelle ab September nur mit Termin
Um Wartezeiten zu vermeiden und um Kundenströme besser kalkulieren zu können, ändert die Kreisverwaltung ab September die Vorgaben für den Besuch des Straßenverkehrsamtes in Schwelm und der Zulassungsstelle in Witten. „Wer zukünftig ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte und dafür nach 12 Uhr zu uns kommt, der benötigt einen Termin“, erläutert Sabine Völker, Leiterin des Straßenverkehrsamtes das neue Verfahren. Parallel erweitert der Kreis die Öffnungszeiten an beiden Standorten jeweils um eine Stunde pro Woche.
Die Verpflichtung, einen Termin zu vereinbaren, galt bisher bereits für die Nachmittagsöffnungszeiten an Dienstagen in Schwelm und an Donnerstagen in Witten. „Damit“, so Völker, „haben wir sehr gut Erfahrungen gemacht. Bürger und Mitarbeiter sind deutlich zufriedener.“ Die einen, weil sie zeitnah an der Reihe sind und der Behördengang somit relativ schnell über die Bühne gebracht werden kann. Die anderen, weil sie nicht zusehen müssen, wie innerhalb kürzester Zeit Bürger ohne Termin für einen unberechenbaren Ansturm und zeitintensiven Rückstau am Schalter sorgen. „Wenn Warteschlangen entstehen“, berichtet Völker aus ihren Erfahrungen, „sind Stress und Ärger auf beiden Seiten vorprogrammiert. Genau das wollen wir zukünftig vermeiden.“
Wer einen Termin vereinbaren möchte, der kann dies telefonisch oder über die Internetseite des Kreises machen. Termine für Schwelm gibt es unter der Telefonnummer 02336/93 0, für Witten unter 02302/2024 0. Unter www.en-kreis.de können Interessierte im Suchfeld auf der Startseite den Begriff „Terminvergabe online“ eingeben. Alternative: Sie folgen im unteren Bereich der Seite dem Link zum Straßenverkehrsamt. Buchbar sind Termine frühestens für den nächsten Tag und maximal für eine Woche im Voraus.
Wer ab Dienstag, 1. September, nach 12 Uhr ohne Termin ein Fahrzeug an-, um- oder abmelden möchte, der muss darauf setzen, vor Ort einen nicht gebuchten Termin nutzen zu können. „Grundsätzlich haben Terminkunden aber Vorfahrt“, weist Völker auf das Risiko hin, unverrichteter Dinge abgewiesen zu werden.
Diese Gefahr besteht in den Vormittagsstunden nicht, hier gibt es nach wie vor keine Terminpflicht. Allerdings gilt auch hier an allen Tagen das Motto „Termin vereinbaren hilft Zeit sparen“. „Wer die Zulassungsstelle mit Termin vormittags besucht, wird an einer gegebenenfalls vorhandenen Warteschlange vorbei aufgerufen“, so Völker.
Stichwort Öffnungszeiten der Zulassungsstellen in Schwelm und Witten Schwelm, Hattinger Str. 2a Montag und Dienstag 7 bis 15 Uhr, Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr und Donnerstag 8 bis 18 Uhr Witten, Wittener Str. 100 Montag und Donnerstag 7 bis 15 Uhr, Dienstag 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Freitag 7 bis 12 Uhr
Neu: Ab 1. September gilt: Für Besuche ab 12 Uhr ist an beiden Standorten eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich.
Stichwort Straßenverkehrsamt und Dienstleistungen im Internet Die Erfahrungen zeigen: Wer Straßenverkehrsamt googelt, der muss die Suchergebnisse kritisch betrachten. Häufig liegen Angebote von Anbietern, die lediglich Geschäfte machen wollen und Leistungen anbieten, die teuer zu bezahlen sind, nur einen Klick entfernt. Der Kreis rät daher eindringlich: Für alle Dienstleistungen und Informationen des Straßenverkehrsamtes sollten Bürger ausschließlich auf die „Original“internetseite des Kreises (www.en-kreis.de) zurückgreifen. Dort kann beispielsweise rund um die Uhr ein Termin vereinbart oder ein Wunschkennzeichen reserviert werden.
Bild: Zulassungsstelle Schwelm Foto: Kreisverwaltung