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Politik

Stürzt der Bürgermeister über „Holland-Gate“?

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Das Verwaltungsgericht in Arnsberg hat am Freitag über die Klage der Wählergemeinschaft „Bürger für Wetter / Freie Wähler“ entschieden. Die Kammer folgte dem Antrag der Kläger und verurteile den Bürgermeister, die Wählergemeinschaft als Fraktion anzuerkennen. Außerdem wurde der Rat der Stadt verurteilt, die Voraussetzungen für eine Beteiligung der Fraktion in den sogenannten Ausschüssen zu schaffen. Ihnen also die Möglichkeit der Beteiligung an politischen Entscheidungen zu geben.

Die Klage war eingereicht worden, nachdem der Bürgermeister als Chef der Stadtverwaltung und  Vorsitzender des Rates der Wählergemeinschaft diese Mitwirkung verweigert hatte. In den Augen der Betroffenen ein beispielloser Angriff auf die Demokratie. „Die Wähler haben uns den Auftrag gegeben, uns an den politischen Entscheidungen zu beteiligen – und dann kommt da ein Bürgermeister und lässt uns nicht mitmachen. Das wäre so, als würde ich mich vor den Bundestag stellen und die Abgeordneten nicht reinlassen.“, sagt Inge Holland, die Fraktionschefin der Wählergemeinschaft.

Die 74-Jährige ist nicht irgendeine gelangweilte Oma, die jetzt mal in der Politik mitmischen will. Sie engagiert sich seit Jahrzehnten in der Politik. Ihr Herz gehört jedoch schon immer denen, die keine Lobby haben. So arbeitet sie seit mehr als 30 Jahren für Hilfsorganisationen und reist sogar an  Kriegsschauplätze um zum Beispiel Kindern zu helfen. In Wetter betreibt sie unter anderem die Tafel, die Bedürftige mit Lebensmitteln versorgt. Alles das tut sie ehrenamtlich. Für dieses große Engagement wurde ihr sogar das Bundesverdienstkreuz verliehen.

Als sie dann irgendwann ihrer politischen Heimat – der SPD – den Rücken kehrte und später sogar ein Wählerbündnis ins Leben rief, fiel sie bei den Granden der allgegenwärtigen SPD in Ungnade. Als sie dann noch verkündete, mit dem Wählerbündnis von Gerd Michaelis (UWW) zu fusionieren, soll Bürgermeister Hasenberg gar „ausgeflippt“ sein und praktischerweise vor Zeugen im Rahmen eines Gesprächs, an dem Vertreter aller Ratsfraktionen teilnahmen, seine ganz eigene Meinung zu der Entscheidung kundzutun. Als er dann der neu unter dem Namen „Bürger für Wetter“ arbeitenden Wählergemeinschaft den Status als Fraktion und auch die Mitbestimmung in den wichtigen Ausschüssen verweigerte, wunderte das die Betroffenen nicht: „Wir hätten dem Bürgermeister ja seine SPD-Mehrheit ruiniert, der er sich ohne uns sicher sein konnte.“, sagt Holland.

Schließlich beantragte das gemobbte Wählerbündnis eine Eilentscheidung bei dem für solche Streitigkeiten zuständigen Verwaltungsgericht. So eine schnelle Entscheidung wollte das Gericht aus formellen Gründen nicht treffen und lud zur mündlichen Verhandlung am heutigen Freitag. Dort gab es dann nicht nur eine Klatsche für den Stadt- und Parteichef. Der hatte nämlich einen Tag vor dem Termin  dem Gericht mitteilen lassen, man wolle gar nicht kommen. Der vorsitzende Richter ließ nichts unversucht und rief persönlich beim Bürgermeister an, der aber nicht zu sprechen war. Auch die Bitte des Vorsitzenden, doch zurück zu rufen ließ den Stadtchef kalt. So fand die Kammer am Tag der Verhandlung ungewöhnlich deutliche Worte – und zwar direkt an die anwesenden Pressevertreter: „Ich darf Sie bitten genau zuzuhören und sich ihre eigene Meinung zu bilden“, wandte sich der vorsitzende Richter an die Reporter: „In 25 Jahren als Richter habe ich so ein Verhalten einer Stadtverwaltung noch nicht erlebt.“ Für die Zukunft versprach die Kammer der Stadt Wetter auch noch besonders deutlich formulierte Ladungen zu Gerichtsterminen. Man könnte schließlich auch persönlich laden, ergänzte einer der fünf Richter. In der Praxis bedeutet das, dass der geladene Vertreter der Stadt bei etwaigem Fernbleiben auch von der Polizei vorgeführt werden könnte.

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Schließlich verkündete die Kammer ihr Urteil. Demnach muss die Stadt, vertreten durch den Bürgermeister sofort nach Rechtskraft des Urteils die Fraktion der „Bürger für Wetter“ als solche zu behandeln – also sie ihre politische Arbeit machen lassen. Außerdem wurde der Rat der Stadt verurteilt, die Voraussetzungen für eine Mitarbeit in den Ausschüssen zu schaffen. Für die Kläger eine späte Genugtuung, schließlich läuft der Streit seit fast einem Jahr. „Ein großer Sieg für die Demokratie und eine schallende Ohrfeige für den Stadtchef“, sagt Inge Holland und ergänzt: „so respektlos wie sich der Bürgermeister der Demokratie gegenüber verhalten hat, hat er sich auch dem Gericht gegenüber benommen.“ Jetzt wolle man sich aber endlich der Arbeit zuwenden, für die man von den Wählern einen Auftrag erhalten habe.

Ganz zu Ende ist die Geschichte allerdings noch nicht. Die Stadt könnte gegen dieses Urteil vorgehen und eine Überprüfung durch das Oberverwaltungsgericht erwirken. Angesichts der deutlichen Worte, die die Richter für diese Provinzposse fanden, sind die Erfolgsaussichten aber wohl überschaubar. Hinzu kommt das Kostenrisiko: Schon jetzt wurde die klamme Stadtkasse zu Zahlung aller Kosten verurteilt, die im Zusammenhang mit diesem unnötigen Verfahren entstanden sind.

Da stellt sich dem unter Sparzwängen leidenden Bürger die Frage, ob Stadt und Bürgermeister nicht juristisch beraten sind. Ein Fachmann hätte die vermeintlichen Machtspiele des Stadtchefs doch rechtzeitig stoppen können?! Die Stadt hat selbstverständlich einen hauseigenen Juristen. Der wurde jüngst zum Beamten ernannt und mit einer satten Erhöhung seiner Bezüge versehen. Zu dem aktuellen Verfahren konnte der aber scheinbar nichts beitragen, was der Stadt eine weitere peinliche Schlappe und  diese Kosten erspart hätte. Ein Schelm, wer da Parteienklüngel vermutet…

Wir hätten selbstverständlich gern gefragt, ob Stadt- und Parteichef Hasenberg nun möglicherweise persönliche Konsequenzen aus dieser erneut sehr unprofessionellen Arbeit zieht, für die er immerhin die Verantwortung trägt. Da man im Rathaus zumindest offiziell noch nichts von dem Ausgang des Verfahrens weiß, haben wir die Antwort auf diese Frage für die nächste Woche eingeplant. Wir halten Sie auf dem Laufenden!

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Bild: Verwaltungsgericht Arnsberg (Titelbild), Gerd Michaelis, Axel und Inge Holland (v.links)

 

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