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Kreditverträge: Oberstes Gericht stärkt Verbraucherrechte

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Die meisten kennen das Problem: Größere Anschaffungen gehen oft nicht ohne Kredite. Die sind aber nicht billig. Neben überhöhten Zinsen verlangten die Banken in der Vergangenheit oft zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr – und die war nicht selten richtig happig. Jetzt ist klar, dass diese Gebühren rechtswidrig waren und zurück gefordert werden können.

Das Wetter Magazin sprach mit dem Vorhaller Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralf Buerger über die neue Rechtslage.

Herr Buerger, was ist da los mit den Verbraucherkrediten?

Bereits 2011 hatten die Gerichte festgestellt, dass die zusätzliche Bearbeitungsgebühr, die viele Banken ihren Kunden berechnet hatten rechtswidrig ist. Die Kunden die dann aber mit ihren meist schon älteren Kreditverträgen zu den Banken gingen um ihr Geld zurückzufordern, wurden gleich wieder nach Hause geschickt. Angeblich sei die Forderung verjährt, behaupteten die Banken. Nun hat aber das höchste Zivilgericht, der Bundesgerichtshof entschieden, dass solche Gebühren zurückgefordert werden können, sofern der Vertrag nicht älter als 10 Jahre ist. Auf jedem Fall müssen die Ansprüche spätestens bis Ende diesen Jahres gerichtlich geltend gemacht werden.

Was sollten die Leute, die Kreditverträge haben nun tun?

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Zunächst sollten sie die Verträge dahingehend prüfen, ob Bearbeitungsgebühren berechnet wurden. Ist dies der Fall oder hat der Kreditnehmer Probleme, die oft kryptischen Vertragsformulierungen zu verstehen, ist die Beratung durch Fachleute dringend angeraten. Fachanwälte für Bankrecht sind hier die idealen Ansprechpartner, da sie nicht nur die Rechtslage bestens kennen – sie kennen auch die Gepflogenheiten der Banken und ihre Verträge.

Kann ich mir die Beratung durch so einen Spezialisten überhaupt leisten?

Auf jeden Fall! Die Erstberatung – bei der zunächst einmal die Sach- und Rechtslage erörtert wird – ist vergleichsweise günstig und wenn die Bank den Rechtsstreit verliert, muss sie neben zuviel berechneten Gebühren auch das Honorar des Anwalts tragen.

 

Symbolfoto

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