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Stadt muss noch mehr sparen
„Die Handlungsfähigkeit vor Ort ist unser oberstes Ziel.“ Mit diesen Worten hat Bürgermeister Frank Hasenberg in der letzten Ratssitzung den Entwurf der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014 eingebracht.
Der Anlass für die verpflichtende Einbringung einer Nachtragssatzung ist die schlechte Entwicklung der Gewerbesteuer. Da durch die Mindererträge bei der Gewerbesteuer ein erheblicher Jahresfehlbetrag droht, hat die Stadt Wetter (Ruhr) nach der Gemeindeordnung NRW unverzüglich eine Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014 zu erlassen. Bereits im Februar wurde dem Hauptausschuss mitgeteilt, dass die Gewerbesteuerentwicklung sich deutlich schlechter darstellt als geplant. Ende März erließ der Kämmerer wegen einer nochmaligen Verschlechterung eine haushaltswirtschaftliche Sperre.
Der aktuelle Ertrag der Gewerbesteuer liegt bei 13 Millionen Euro. Der Ansatz von 17 Millionen Euro wird damit um 4 Millionen Euro unterschritten. Der aktuelle Gewerbesteuerertrag liegt damit nicht nur deutlich unter unseren Erwartungen, sondern auch deutlich unter den Werten der vergangenen Jahre.
Der Nachtragshaushaltsplan muss die Änderungen der Erträge und Aufwendungen und der Ein- und Auszahlungen, die im Zeitpunkt seiner Aufstellung übersehbar sind, sowie die damit im Zusammenhang stehenden Änderungen der Ziele und Kennzahlen enthalten.
An dieser Stelle gilt aber auch: Bereits bereitgestellte Aufwendungen bzw. Auszahlungen müssen nicht veranschlagt werden. Kurz gesagt: laufende Projekte, wie die Sanierung der unteren Kaiserstraße oder die Baumaßnahmen an der Städtischen Sekundarschule können fortgesetzt werden. Der Nachtragshaushaltsplan berücksichtigt zudem Veränderungen bei den Personal- und Versorgungsaufwendungen, hier u.a. die Auswirkungen des Tarifabschlusses auf die Beschäftigten ab 2015. Die aktuelle Entwicklung der Asylbewerberleistungen führt ebenfalls zu Mehraufwendungen.
Zudem würden die stetig steigenden Kosten der Pflichtaufgaben „den ohnehin schmalen Stadtsäckel“ noch zusätzlich belasten, so Hasenberg.
Begleitend mit der Einbringung dieser Nachtragssatzung muss auch das Haushaltssicherungskonzept entsprechend angepasst werden, da auch die Gewerbesteuerprognosen für die Folgejahre nach unten korrigiert werden. Der Entwurf des Haushaltssicherungskonzeptes enthält die Erhöhung der Gewinnabführung durch den Stadtbetrieb ab 2015 um 200.000 Euro, eine anteilige Gewinnabführung der Stadtsparkasse ab 2017 von 250.000 Euro und die Erhöhung des Ansatzes für die Grundsteuer B alle zwei Jahre um 100.000 Euro, beginnend ab 2016.
Damit würde der Grundsteuerhebesatz im Jahr 2022 bei ca. 530 Prozent liegen. Hierbei gilt es allerdings festzuhalten, dass bei der Grundsteuer B in Wetter – anders als in anderen Städten – bereits die Straßenreinigung und der Winterdienst enthalten sind. Ohne diese beiden Punkte läge der Grundsteuerhebesatz im Jahr 2022 bei ca. 470 Prozent. Bei der Gewerbesteuer ist hingegen keine Erhöhung geplant: „Wir dürfen unseren Standort nicht weiter schwächen.“
Frank Hasenberg bat die Ratsmitglieder, vernünftig und effizient in die Beratungen zur Nachtragssatzung einzusteigen: „Unser Ziel muss es sein, weiter hier vor Ort handlungsfähig zu bleiben.“ Anschließend stimmten die Ratsmitglieder einstimmig der Einbringung des Entwurfes der Nachtragssatzung zur Haushaltssatzung 2014 zu.
Der Entwurf der Nachtragssatzung steht auf der Homepage der Stadt Wetter unter www.stadt-wetter.de/10498.html zum Download bereit.
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